Anforderungen an ein Badewasser werden nur für ausschließlich öffentlich genutzte Schwimmbecken in der technischen Norm DIN 19643 (Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser) geregelt. Für ein privat genutztes Schwimmbecken ist diese Norm nicht zwingend anzuwenden.
Auch in einem privat genutzten Schwimmbecken, kann aber das Schwimmwasser jedoch zum Teil erheblich belastet sein. Die Belastungsstoffe sind in ihrer Art dieselben, wie in einem öffentlich genutzten Schwimmbecken. Deshalb unterlassen Sie nicht die Wasseraufbereitung und verlassen Sie sich an von uns empfehlende Dosier- u. Regelsysteme von Aseko. Damit das Schwimmen ein dauerhaft schönes und erholsames Erlebnis bleibt, muss als ersten um Chlor und pH Wert gekümmert werden.